Wie Sie helfen können
Die Caritas-Stiftung ist als gemeinnützig und mildtätig anerkannt. Deshalb fallen weder Schenkungs- noch Erbschaftssteuer an. Bei Ihrer Einkommenssteuererklärung ergeben sich attraktive Steuervorteile. Als Stifterin oder Stifter können Sie einen zusätzlichen Steuerabzug nutzen.
Wie Sie helfen können:
Mit einer Spende
Unter der IBAN DE38 6602 0500 0001 7000 00 kommt jede Spende an. Ihre Spende kommt unmittelbar und in voller Höhe den caritativen Aufgaben zugute, die die Stiftung fördert. Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, den Zweck der Spende zu bestimmen.
Mit einer Zustiftung
Eine als „Zustiftung“ gekennzeichnete Geldzuwendung fließt in voller Höhe in den Kapitalstock der Stiftung, wird nicht ausgeschüttet sondern sorgt langfristig und nachhaltig für Erträge, die helfen. Aus den Erträgen des Stiftungskapitals werden Jahr für Jahr caritative Projekte in der Erzdiözese Freiburg gefördert. Über den konkreten Einsatz der Gelder entscheidet der Stiftungsrat.
Mit einem Stiftungsfonds
Schon mit einer Einlage von 5.000 Euro können Sie schnell und unbürokratisch Bleibendes schaffen. Die Gründung eines Stiftungsfonds ist durch Vertrag möglich, eine notarielle Beurkundung ist nicht notwendig. Sie legen den Namen und den Betrag fest und entscheiden, welchen Zweck der Fonds unterstützen soll, beispielsweise Projekte in der Kinder- und Jugendhilfe.
Das Stiftungskapital kommt zu 100 % dem Stiftungszweck zugute, es fallen keine Verwaltungskosten an, und Ihnen erwachsen keine weiteren Verpflichtungen. Rechtlich gesehen entspricht der Stiftungsfonds einer zweckgebundenen Zustiftung unter dem Dach der Caritas-Stiftung der Erzdiözese Freiburg. Der Name, den Sie Ihrem Stiftungsfonds geben, steht unter der Ewigkeitsgarantie der Stiftung. Sie schaffen bleibend Gutes.
Mit einem Vermächtnis
Wenn Sie der Caritas-Stiftung für die Erzdiözese Freiburg mit einer Verfügung von Todes wegen einen bestimmten Betrag überlassen wollen, können Sie die Stiftung als Vermächtnisnehmerin in Ihr Testament oder Ihren Erbvertrag einsetzen. Dies ist sowohl als Zustiftung in den Kapitalstock als auch als freie oder zweckgebundene, aufzuschüttende Zuwendung möglich.
Auf diesen Seiten können wir nur knapp beschreiben, auf welche vielfältigen Wege Sie die Caritas-Stiftung dabei unterstützen können, Menschen zu helfen. Detaillierte und für Sie passende Informationen geben wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch, oder via E-Mail.