Caritas als sicherer Ort
Grundlage für den Umgang mit Missbrauch und der Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen sind drei bischöfliche Ordnungen. Zwei Rahmenordnungen der Deutschen Bischofskonferenz und eine Ausführungsbestimmung durch die Erzdiözese Freiburg. Zur Umsetzung der Ordnungen wird die Erstellung und Implementierung eines institutionellen Schutzkonzeptes gefordert.
Die Umsetzung der bischöflichen Ordnungen geht weit über das Abhaken reiner Formalitäten hinaus, ermöglicht sie doch eine breitgefächerte Auseinandersetzung mit einer Kultur der Achtsamkeit und der Grenzachtung. Diese setzt voraus, dass sich Einrichtungen und Dienste über Grenzen verständigen, dass sie anfangen, über Grenzverletzungen, Gewalt und Sexualität zu sprechen und dass sie lernen zuzuhören und zu handeln, wenn ihnen Anhaltspunkte für Grenzverletzungen geschildert werden.
Die Implementierung eines präventiven Gesamtkonzepts erfordert Zeit und Ressourcen. Sie wird aber längerfristig zu einer Kulturveränderung führen und die Einrichtungen und Dienste in der Wirkung nach innen und außen stärken: Der Weg wird sich lohnen!
Schwerpunkte: Beratung, Qualifikation, Vernetzung
Prävention muss Teil der Organisationsentwicklung sein, da ein Schutzkonzept nur dann seine Wirksamkeit entfalten kann, wenn es individuell in das System der jeweiligen Einrichtung integriert ist. Daher richtet sich die Beratung vorrangig an die Leitungen der Dienste und Einrichtungen.
Unterstützt werden die Leitungskräfte durch die Arbeit eigener Präventionsfachkräfte. Hierbei handelt es sich um speziell qualifizierte Mitarbeiter*innen innerhalb der Einrichtungen und Dienste, die aufgrund ihres beruflichen und persönlichen Profils für diese Aufgabe geeignet sind.
Der Bereich Qualifikationen umfasst drei Zielgruppen:
Mitarbeiter*innen, Präventionsfachkräfte und Leitungsverantwortliche.
Alle Informationen zu unseren aktuellen Veranstaltungen sowie die Möglichkeit zur Online-Anmeldung finden Sie im Bereich Anvertrautenschutz auf unserem Bildungsportal.
Die Mitarbeiter*innen im Haupt- und Ehrenamt erhalten eine Unterweisungsschulung zum grenzachtenden Umgang. Im Zentrum dieser Schulung steht keinesfalls die Einführung in Formalitäten, sondern die Auseinandersetzung mit einer Kultur der Achtsamkeit und der Grenzachtung, die immer von allen Seiten her zu betrachten und zu denken ist. So setzt der Schutz der anvertrauten Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen voraus, dass auch die Mitarbeiter*innen selbst vor Übergriffen geschützt sind und innerhalb der Einrichtungen und Dienste grenzachtend behandelt werden.
Die Präventionsfachkräfte werden in einem weiteren Schulungsangebot auf ihre Aufgabe vorbereitet. Neben der Unterweisung in fachspezifischem Wissen, spielt besonders die Auseinandersetzung mit Erstellung und Implementierung eines institutionellen Schutzkonzeptes und dessen Bausteine eine wesentliche Rolle. Aktuell sind in der verbandlichen Caritas 180 geschulte Präventionsfachkräfte aktiv.
Informationen zu den Anforderungen im Anvertrautenschutz und der Konzeption eines institutionellen Schutzkonzepts erhalten die Leitungs- und Trägerverantwortlichen in einem weiteren Schulungsangebot.
Von der Vernetzung auf einer stetig wachsenden Informationsplattform profitieren alle Personen, die aktiv am Prozess der Umsetzung der bischöflichen Ordnungen mitwirken. Der Austausch von Erfahrungen fördert die Qualitätsentwicklung, Umsetzungsbeispiele erhöhen die Handlungssicherheit und die Vernetzung trägt zur nachhaltigen Implementierung der Prozesse bei.