Caritas als sicherer Ort
Am 7. August 2015 wurde die „Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen im Erzbistum Freiburg“ (PrävO) durch den Erzbischof erlassen. Im Zentrum der Verordnung steht die Erstellung und Implementierung eines institutionellen Schutzkonzeptes. Die Erstellung dieser Gesamtkonzeption erfordert einen umfassenden Qualitätsentwicklungsprozess, der die Einrichtungen und Dienste der verbandlichen Caritas vor große Herausforderungen stellt.
Im Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg wird dieser Prozess seit Januar 2016 durch eine Präventionsbeauftragte unterstützt. Bis Dezember 2018 wurde die Halbtagsstelle zu 30 Prozent über das Projekt „Kompetenznetzwerk Prävention – beraten, schulen, vernetzen“ durch die Glücksspirale finanziert. Seit 2019 wird die Aufgabe mit 100 Prozent wahrgenommen durch die Präventionsbeauftragte Annette Mader (60 Prozent) und die Präventionsfachkraft Ulrike Bungter (40 Prozent) für den Anvertrautenschutz.
Schwerpunkte: Beratung, Schulung, Vernetzung
Prävention muss Teil der Organisationsentwicklung sein, da ein Schutzkonzept nur dann seine Wirksamkeit entfalten kann, wenn es individuell in das System der jeweiligen Einrichtung integriert ist. Daher richtet sich die Beratung vorrangig an die Leitungen der Dienste und Einrichtungen.
Unterstützt werden die Leitungskräfte durch die Arbeit eigener Präventionsfachkräfte. Hierbei handelt es sich um speziell geschulte Mitarbeiter*innen innerhalb der Einrichtungen und Dienste, die aufgrund ihres beruflichen und persönlichen Profils für diese Aufgabe geeignet sind.
Zu den Beratungsleistungen gehört auch die Ersteinschätzung im Interventionsverfahren, der Schwerpunkt liegt hierbei auf dem Verfahren, nicht auf der Fallbegleitung.
Der Bereich Schulung umfasst drei Zielgruppen:
Mitarbeiter*innen, Präventionsfachkräfte und Leitungsverantwortliche.
Alle Informationen zu unseren aktuellen Veranstaltungen sowie die Möglichkeit zur Online-Anmeldung finden Sie im Bereich Anvertrautenschutz auf unserem Bildungsportal.
Die Mitarbeiter*innen im Haupt- und Ehrenamt erhalten zunächst eine Unterweisungsschulung zur aufgeklärten Unterzeichnung der Erklärung zum grenzachtenden Umgang. Im Zentrum dieser Schulung steht keinesfalls die Einführung in Formalitäten, sondern die Auseinandersetzung mit einer Kultur der Achtsamkeit und der Grenzachtung, die immer von allen Seiten her zu betrachten und zu denken ist. So setzt der Schutz der anvertrauten Kinder, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen voraus, dass auch die Mitarbeiter*innen selbst vor Übergriffen geschützt sind und innerhalb der Einrichtungen und Dienste grenzachtend behandelt werden.
Die Präventionsfachkräfte werden in einem weiteren Schulungsangebot auf ihre Aufgabe vorbereitet. Neben der Unterweisung in fachspezifischem Wissen, spielt besonders die Auseinandersetzung mit den Themen Menschenwürde und Scham eine wesentliche Rolle. In der verbandlichen Caritas wurden bereits 160 Präventionsfachkräfte geschult.
Informationen zu den Anforderungen im Anvertrautenschutz und der Konzeption eines institutionellen Schutzkonzepts erhalten die Leitungs- und Trägerverantwortlichen in einem weiteren Schulungsangebot.
Von der Vernetzung auf einer stetig wachsenden Informationsplattform profitieren alle Personen, die aktiv am Prozess der Umsetzung der Präventionsordnung teilnehmen. Der Austausch von Erfahrungen fördert die Qualitätsentwicklung, Umsetzungsbeispiele erhöhen die Handlungssicherheit und die Vernetzung trägt zur nachhaltigen Implementierung der Prozesse bei.
Erste Erfahrungen aus der Umsetzung
Die Umsetzung der Präventionsordnung in der Erzdiözese Freiburg geht weit über das Abhaken reiner Formalitäten hinaus, ermöglicht sie doch eine breitgefächerte Auseinandersetzung mit einer Kultur der Achtsamkeit. Diese setzt voraus, dass sich Einrichtungen und Dienste über Grenzen verständigen, dass sie anfangen, über Grenzverletzungen, Gewalt und Sexualität zu sprechen und dass sie lernen zuzuhören und zu handeln, wenn ihnen Anhaltspunkte für Grenzverletzungen geschildert werden.
Inzwischen ist durch die Unterstützung der Glücksspirale ein „Wegweiser zum institutionellen Schutzkonzept“ entstanden, der bereichsübergreifend in die Thematik einführt und die Elemente eines Schutzkonzeptes in der Organisationsentwicklung anschaulich beschreibt.
Der "Wegweiser zum institutionellen Schutzkonzept" wird derzeit gründlich überarbeitet und neueren Entwicklungen angepasst.
Ein Musterbeispiel zur Erstellung eines institutionellen Schutzkonzepts können Sie unter "Weitere Informationen zum Thema" auf dieser Seite herunterladen.
Die Implementierung eines präventiven Gesamtkonzepts erfordert Zeit und Ressourcen. Sie wird aber längerfristig zu einer Kulturveränderung führen und die Einrichtungen und Dienste in der Wirkung nach innen und außen stärken: Der Weg wird sich lohnen!