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Transparenz Haltung und Standards

Offenheit und Sorgfalt sind selbstverständlich

Weil uns Transparenz wichtig ist, möchten wir hier darlegen, an welchen Maßstäben der Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg sich messen lassen will.

Wir - der Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg e.V. - sind der vom Erzbischof von Freiburg anerkannte katholische Dach- und Spitzenverband aller kirchlichen caritativ-sozialen Einrichtungen und Dienste in der Erzdiözese Freiburg und Träger von eigenen Einrichtungen. Wir unterstehen der Aufsicht des Erzbischofs von Freiburg. Wir sind eine Gliederung des Deutschen Caritasverbandes e.V. und gehören als Spitzenverband der Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg e.V. an. 

Haltung und Standards

Als gesellschaftspolitischer Akteur gestalten wir die demokratische Gesellschaft mit. Wir setzen uns für ein solidarisches Miteinander, für gerechte Strukturen und gleichwertige Lebenschancen und Lebensverhältnisse für alle Menschen ein. Dabei leitet uns das christliche Menschen- und Weltbild, wie es in den Grundprinzipien der katholischen Soziallehre - Personalität, Subsidiarität, Solidarität, Gemeinwohl und Nachhaltigkeit - zusammengefasst ist. Offenheit und Transparenz sind wesentliche Voraussetzungen dafür, dass wir in unserem Handeln als glaubwürdig und verlässlich wahrgenommen werden. 

Sorgfalt und Transparenz

Als Wohlfahrtsverband werden uns Mittel zu treuen Händen gegeben. Dazu zählen Steuergelder, Spenden, Nachlässe und Fördermittel. Die Verwendung dieser Gelder erfolgt mit äußerster Sorgfalt und Transparenz. Transparenz ist uns wichtig. Daher möchten wir Einblick in Zahlen geben und darlegen, an welchen Maßstäben der Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg sich messen lassen will.

Überdies haben wir uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) angeschlossen. Wir verpflichten uns damit, die folgenden zehn Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten.

Informationen über den Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg e.V. entsprechend der Selbstverpflichtung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ)

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

Name: Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg e.V. 

Sitz: Weihbischof-Gnädinger-Haus, Alois-Eckert-Straße 6, 79111 Freiburg

Gründungsjahr: 1903

2. Satzung und Ziele

Die Struktur unseres Handelns regelt die Satzung "Anspruch und Aufgabe". Auftrag, Mission und Ziele sind in dem Dokument "Dienst und Auftrag" festgelegt. Dort sind auch unsere unterschiedlichen Aufgaben und Rollen und damit auch unsere Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten beschrieben.

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

Der Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg e.V. ist laut Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid 2022 des Finanzamtes Freiburg-Stadt vom 09.08.2024, Steuernummer 06469/44744, als gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken dienend anerkannt und nach § 5 Absatz 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung begünstigter Zwecke im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.  4, 7, 9, 10 und 25 der AO verwendet wird.

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

Organe des Caritasverbandes für die Erzdiözese Freiburg e.V. sind der Vorstand, der Aufsichtsrat sowie die Vertreterversammlung. Angaben zu den Gremien und ihren Mitgliedern finden Sie auf der Internetseite: https://www.dicvfreiburg.caritas.de/derverband/

Vorstand: 
Birgit Schaer, Diözesan-Caritasdirektorin, Vorsitzende
Henric Peeters, Vorstand
Der/die Vorsitzende des Vorstandes wird vom Erzbischof von Freiburg ernannt. Die weiteren Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat gewählt. Die Wahl bedarf der schriftlichen Zustimmung des Erzbischofs von Freiburg. Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt sechs Jahre. Eine Wiederernennung beziehungsweise Wiederwahl ist möglich.

Aufsichtsrat:  
Der Aufsichtsrat besteht aus acht bis zehn stimmberechtigten Mitgliedern und einem beratenden Mitglied. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Vertreterversammlung für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt, eine Wiederwahl ist möglich.

Vertreterversammlung: 
Die Vertreterversammlung besteht aktuell aus 82 Mitgliedern und setzt sich zusammen aus 25 Ortscaritasverbänden, 8 caritativen Fachverbänden, 7 Diözesanen Arbeitsgemeinschaften, 6 Orden, 18 korporativen Mitgliedern, 5 Persönlichkeiten des kirchlichen oder öffentlichen Lebens sowie den Mitgliedern des Aufsichtsrats und des Vorstands.

5. Tätigkeitsbericht

Informationen zu unserer Tätigkeit bietet der Jahresbericht 2022/2023.

6. Personalstruktur

Im Jahresdurchschnitt 2024 waren im Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg e.V. 
803 Mitarbeiter*innen in Voll- und Teilzeit beschäftigt:
309 in Vollzeit
493 in Teilzeit

Bei uns arbeiten Menschen mit unterschiedlichen religiösen Prägungen und Lebensweisen. Wichtig ist uns, dass sie sich  für andere einbringen und den christlichen Werten positiv gegenüber stehen. Wie diese Menschen privat ihr Leben gestalten, ist für uns als Dienstgeber nicht entscheidend. Das sagen wir allen zu, die bei uns arbeiten oder künftig arbeiten wollen und haben deshalb die Selbstverpflichtungserklärung "Zehn Zusagen für Mitarbeitende in der Caritas" unterzeichnet.

7. + 8. Mittelherkunft und -verwendung

Der Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg e.V. finanziert sich im Wesentlichen aus Kirchensteuermitteln, Mitgliedsbeiträgen, öffentlichen Zuschüssen, Entgelten für erbrachte Leistungen sowie aus Spenden.

Der Verband unterzieht sich freiwillig einer Prüfung gemäß den Vorschriften der §§ 317 ff des Handelsgesetzbuchs. Der Jahresabschluss 2023 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CURACON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Darmstadt, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert.

Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung 2023 sind im Jahresbericht 2022/2023 dargestellt.

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

Einrichtungen in der Trägerschaft des Caritasverbandes für die Erzdiözese Freiburg:

  • Campus Christophorus Jugendwerk, Breisach-Oberrimsingen
  • Heim Mariahof, Hüfingen
  • Caritas Fachschulen für Pflegeberufe in Bühl, Donaueschingen und Schwetzingen
  • Katholische Fachschule für Sozialwesen, Heidelberg

Einrichtungen und Gesellschaften, an denen der Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg beteiligt ist: 

  • Katholische Hochschule Freiburg
  • Marta-Belstler-Schulen GmbH, Freiburg
  • Wohlfahrtsgesellschaft Gut Hellberg mbH, Ettlingen
  • Fachklinik Caritas-Haus Feldberg gGmbH 

10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen:

Erzbischöfliches Ordinariat der Erzdiözese Freiburg

Weitere Fragen und Antworten

Anhand welcher Richtlinien und Standards stellt der Caritasverband eine gute Unternehmensführung sicher?

Unser wirtschaftliches Handeln basiert auf Standards und Regelungen, die sich an den Corporate Governance-Verpflichtungen orientieren. Zu nennen sind hier insbesondere die Arbeitshilfe 182 der Deutschen Bischofskonferenz sowie die Transparenzstandards für Diakonie und Caritas. Die Finanzanlagen werden ausschließlich unter ethisch-, ökologisch- und sozial-nachhaltigen Kriterien angelegt, festgelegte Ausschlusskriterien verhindern Investments in Branchen und Staaten, die den Prinzipien der Orientierungshilfe "Ethisch-nachhaltig investieren" der Deutschen Bischofskonferenz und des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) widersprechen. Unser Jahresabschluss wird von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zertifiziert und damit einer externen Prüfung unterzogen.

Wie sind Aufsicht und Kontrolle der Geschäftsführung geregelt?

Unsere Satzung, die wir im September 2020 reformiert und zuletzt im November 2022 zuletzt geändert haben, sieht eine klare Trennung von Aufsicht und operativem Handeln vor und ermöglicht es dem Aufsichtsrat, die Geschäftsführung - in Form des hauptamtlichen Vorstands - zu überwachen. Der Vorstand legt dem Aufsichtsrat regelmäßig Berichte zur finanziellen Situation des Caritasverbandes vor und bindet den Aufsichtsrat in Zukunftsinvestitionen ein. Zudem unterliegen wir einer externen rechtlichen und wirtschaftlichen Aufsicht im Erzbistum Freiburg, die durch den Rechnungshof des Erzbistums Freiburg wahrgenommen wird. 

Welche weiteren Tätigkeiten nehmen die Mitglieder des Vorstandes wahr?

Frau Birgit Schaer ist Mitglied im Diözesanrat der Erzdiözese Freiburg und Mitglied im Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) sowie im Diözesanforum der Erzdiözese Freiburg. Sie ist Leiterin der Hauptabteilung 4 im Erzbischöflichen Ordinariat. Darüber hinaus ist sie Mitglied im Vorstand des Malteser Hilfsdienstes und im Vorstand des Familienwerks Sölden sowie durch das Kultusministerium als Hochschulrätin der Hochschule Furtwangen berufen. Für diese Mandate erhält sie weder Aufwandsentschädigungen noch Sitzungsgelder. 

Herr Henric Peeters ist Mitglied im Vorstand des Benedikt Kreutz e.V., wofür er ein Sitzungsgeld erhält, das an den Diözesan-Caritasverband Freiburg ausbezahlt wird. Desweiteren ist er Mitglied im Stiftungsrat des Kirchlichen Rechenzentrums Südwestdeutschland sowie in den Aufsichtsräten der Wohlfahrtsgesellschaft Gut Hellberg mbh und der Fachklinik Caritas-Haus Feldberg gGmbH. Für diese Mandate erhält er weder Aufwandsentschädigungen noch Sitzungsgelder. 

Wie erfolgt die Eingruppierung neuer Mitarbeiter*innen?

Die Eingruppierung (und damit die Bezahlung) von Mitarbeiter*innen erfolgt nach den Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR). Entsprechend sind hier auch die Mitarbeiter*innen-Vertretungen involviert.

Welche Richtlinien gelten für Dienstwagen?

Im Caritasverband gibt es insgesamt 71 Dienstfahrzeuge, von denen 63 in den Jugendhilfeeinrichtungen und 8 in der Verbandszentrale eingesetzt werden. Es handelt sich um Fahrzeuge, die ausschließlich für dienstliche Zwecke genutzt werden. Für eine private Nutzung stehen die Dienstwagen - außer für den Vorstandsvorsitzenden - nicht zur Verfügung. 

Werden die Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit entlohnt?

Die Mitglieder des Aufsichtsrates üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Eine Aufwandsentschädigung ist möglich.

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