Die Einführung des "Erprobungsparagrafen" ist keine Lösung
Künftig können die Träger von Kindertagesstätten in Baden-Württemberg selbst entscheiden, befristet Personalvorgaben zu lockern. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Landesregierung stimmte der Landtag am Mittwoch (29. November) mehrheitlich zu. Damit wird ein sogenannter "Erprobungsparagraf" eingeführt, der es Kita-Trägern erlaubt, vor Ort selbst über mögliche Abweichungen von Vorgaben einer Landesverordnung zu entscheiden. Für die Konferenz der evangelischen und katholischen Kirchenleitungen Baden-Württemberg mit ihren Spitzen-/Trägerverbänden über Kindergartenfragen (4KK-KiTa) ist die Einführung dieses "Erprobungsparagrafen" allerdings nicht der "Zauberstab" zur Lösung von grundsätzlichen Problemen, wie es in einer heute veröffentlichten Stellungnahme heißt.
Als Vertretung der konfessionellen Kita-Träger in Baden-Württemberg teile man zwar das Anliegen, mit neuen Ansätzen der gegenwärtigen Situation in der Kindertagesbetreuung zu begegnen. Jedoch werden "fachliche Herausforderungen sich nicht leise, schnell und günstig klären lassen". Es brauche echte, rechtssichere Lösungen, die bisher vom Gesetzgeber nicht formuliert worden seien. Zudem müssten die Bemühungen zur Gewinnung von (pädagogischen) Fachkräften und zur Stärkung der Attraktivität des Arbeitsfeldes weiter verstärkt werden, so die 4KK-Kita.
Die gesamte Stellungnahme der 4KK-KiTa finden Sie in der Spalte rechts zum Herunterladen.