Freiburg (cpi). Aus Sicht der Caritas-Stiftungen in Deutschland bietet die Reform des Stiftungsrechts neue Chancen und bessere Arbeitsbedingungen für die Stiftungen. Anlässlich des Tags der Stiftungen am 1. Oktober zog der Arbeitskreis Stiftungen des Deutschen Caritasverbandes, in dem alle deutschen Caritas-Stiftungen zusammengefasst sind, ein durchweg positives Resümee. Am 5. Juli hatten Bundestag und Bundesrat das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts verabschiedet. Dies wird sich entsprechend auf das kirchliche Stiftungsrecht auswirken, das für die Caritas-Stiftungen maßgeblich ist.
"Was uns besonders freut: Das Stiften wird insgesamt erleichtert", so Diözesan-Caritasdirektor Thomas Herkert, Vorstandsvorsitzender der Caritas-Stiftung für die Erzdiözese Freiburg. "Unser zentrales Anliegen ist es, Frauen und Männer für die Idee zu begeistern, eine sozial tätige Stiftung zu gründen. Dies wird uns nach Einführung der Reform sicher leichter fallen."
Mit der Gesetzesreform regelt der Gesetzgeber das Stiftungsrecht übersichtlicher und verständlicher. Außerdem wurden zahlreiche Streitfragen geklärt und mehr Rechtssicherheit für Stifter, Stiftungen, Mitglieder von Stiftungsorganen und die zuständigen Behörden geschaffen. "Alles dies begrüßen wir uneingeschränkt. Nach unserer Erfahrung war die Reform die richtige Weichenstellung", so Thomas Herkert. Aus seiner Sicht zählt vor allem die bundeseinheitliche Regelung des Stiftungszivilrechts für alle rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts zu den wesentlichen Verbesserungen.
Einen weiteren Vorteil sieht Herkert in der Abschaffung der landesspezifischen Regelungen. Diese seien uneinheitlich und vielfach lückenhaft gewesen. Nun würden Regelungen zu Strukturänderungen wie beispielsweise eine Satzungsänderung oder die Auflösung einer Stiftung durch Bundesrecht vereinheitlicht, detaillierter festgehalten und gleichzeitig erleichtert. Darüber hinaus soll ein vom Bundesamt der Justiz geführtes Stiftungsregister für mehr Transparenz sorgen.
Die Caritas-Stiftung für die Erzdiözese Freiburg schüttet, unterstützt durch Spenderinnen und Spender, jährlich rund 20.000 Euro für sozial-karitative Projekte aus, die ohne diese Förderung nicht zustande kämen. In Deutschland gibt es zurzeit insgesamt über 50 Stiftungen unter dem Dach der Caritas. Sie repräsentieren insgesamt über 350 Treuhandstiftungen mit einem Kapital von rund 350 Millionen Euro.