Ein gutes Miteinander – auch in Konfliktsituationen
Die Schlichtung ist ein außergerichtliches Verfahren der Streitbeilegung im Bereich der Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR). Ziel dabei ist, eine einvernehmliche Lösung von Streitigkeiten im Bereich des Arbeitsrechts schneller, grenzachtender und konstruktiver zu erreichen, sodass ein gutes Miteinander nach dem Schlichtungsverfahren wieder möglich ist. Langwierige Rechtsverfahren vor Gericht sollen somit vermieden werden.