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AVR-Schlichtungsstelle
AVR-Schlichtungsstelle

Ein gutes Miteinander – auch in Konfliktsituationen

Für den Fall, dass Konflikte und Meinungsverschiedenheiten zwischen Mitarbeitenden und Dienstgebenden nicht im Dialog gelöst werden können, wurde die AVR-Schlichtungsstelle im Diözesan-Caritasverband eingerichtet.

Die Schlichtung ist ein außergerichtliches Verfahren der Streitbeilegung im Bereich der Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR). Ziel dabei ist, eine einvernehmliche Lösung von Streitigkeiten im Bereich des Arbeitsrechts schneller, grenzachtender und konstruktiver zu erreichen, sodass ein gutes Miteinander nach dem Schlichtungsverfahren wieder möglich ist. Langwierige Rechtsverfahren vor Gericht sollen somit vermieden werden.

Bild: Ein gutes Miteinander

Rechtlicher Rahmen der Schlichtungsstelle

Nach Paragraf 22 Absatz 1 der Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) sind Dienstgebende und Dienstnehmende grundsätzlich verpflichtet, bei Konflikten, die sich bei der Anwendung der AVR oder aus dem Dienstverhältnis ergeben, zunächst die bei dem zuständigen Diözesan-Caritasverband errichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die Mitglieder der Schlichtungsstelle entscheiden, ob der vorgetragene individuelle Konflikt zur Schlichtung angenommen wird.

Beispiele für mögliche Schlichtungsfälle:

  • Streitigkeiten aus dem Dienstvertrag (zum Beispiel Eingruppierung, Abmahnung oder Kündigung)
  • Streitigkeiten im Bereich allgemeines Arbeitsrecht (zum Beispiel Grundsätze in der Urlaubsgewährung)

Die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens schließt die fristgerechte Anrufung eines zivilen Arbeitsgerichts nicht aus. Bei fristgebundenen Streitigkeiten, wie etwa einer Kündigungsschutzklage, wird dringend empfohlen, gleichzeitig das zuständige zivile Arbeitsgericht anzurufen.

Das Schlichtungsverfahren

Wesentliches zum Verfahren im Überblick:

  • Mitarbeitende beziehungsweise Arbeitgebende stellen einen Antrag auf Schlichtung. Dieser ist bei der Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle in Textform einzureichen. (Kontaktdaten siehe unten)
  • Die Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle übersendet den Antrag an den oder die Antragsgegner*in und bestimmt eine Frist zur schriftlichen Stellungnahme. Die Antragsgegner*innen können daraufhin die Lage aus ihrer Sicht schildern und gegebenenfalls Beweismittel benennen.
  • Die Schlichtung findet als Sitzung statt, zu der die Schlichtungsparteien eingeladen werden. Es sind Fristen zu beachten.
  • Grundsätzlich entscheidet die Schlichtungsstelle aufgrund mündlicher, nicht-öffentlicher Verhandlung. Im Falle offensichtlich unzulässigen oder unschlüssigen Vorbringens kann die Schlichtungsstelle auch ohne mündliche Verhandlung entscheiden.
  • Bereits vor dem Schlichtungstermin können Einigungen oder beiderseitige Vorschläge unterbreitet werden, die eine Schlichtung obsolet machen oder den Konflikt beilegen.

Organisatorisches und Kosten des Schlichtungsverfahrens

Die Schlichtungsstelle des Caritasverbandes ist zuständig für alle Dienste und Einrichtungen der Erzdiözese Freiburg, welche die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) anwenden und sich der Caritas verbandlich angeschlossen haben. Die Schlichtungsstelle des Diözesan-Caritasverbandes bearbeitet und entscheidet nur Schlichtungen, bei denen der Dienstgeber seinen Sitz im Zuständigkeitsbereich der Erzdiözese Freiburg hat.

Die für das Schlichtungsverfahren anfallenden Kosten trägt die Schlichtungsstelle. Für die beteiligen Parteien ist es somit kostenfrei. Sollten die Parteien Rechtsanwält*innen, Beistände oder Bevollmächtigte mit der Wahrung ihrer Interessen beauftragen, sind die Kosten dafür von der beauftragenden Partei zu tragen. 
Es besteht kein Anwaltszwang.

 

Vorsitzender:
Johannes Hennighausen, Richter am Arbeitsgericht Freiburg

Stellvertretende Vorsitzende:
Laura Wegmann, Richterin am Arbeitsgericht Freiburg

Dienstgebenden-Seite:
Beisitzer: Roland Hornig, Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg
Stellvertreterin: Yvonne Hahn, Kinderhaus St. Nazareth Sigmaringen
Stellvertreter: Michael Hartwich, Kloster Hegne

Mitarbeitenden-Seite:
Beisitzerin: Andrea Grass, St. Josefshaus Herten, Rheinfelden
Stellvertreterin: Dorothea Brust-Etzel, Caritasverband Wolfach/Kinzigtal
Stellvertreter: Thomas Krem-Hochdoerffer, Caritasverband Freiburg-Stadt

Kontakt

Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg e.V.
Schlichtungsstelle - Frau Heike Scherer
Alois-Eckert-Straße 6
79111 Freiburg

Download

Download Antrag auf Schlichtung

PDF | 108 KB

Musterformular: Antrag an die AVR-Schlichtungsstelle gemäß § 22 AVR

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