Migration als Chance gestalten
Wir sehen in der Zuwanderung ein Potenzial für unsere Gesellschaft, welches durch gezielte Integrationsmaßnahmen entfaltet werden muss.
Wir sehen in der Zuwanderung ein Potenzial für unsere Gesellschaft, welches durch gezielte Integrationsmaßnahmen entfaltet werden muss.
Einfache Lösungen gibt es nicht, aber wir können die Integration aktiv gestalten. Dabei sind für uns Solidarität und der Schutz der Menschenwürde weiterhin die Grundlage unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Folgende Impulse möchten wir als Caritas dazu geben.
Die Zuwanderung von Schutzsuchenden bringt Herausforderungen mit sich und legt Mängel innerhalb der bestehenden Infrastruktur offen - auch in Baden-Württemberg. Die Folgen von allgemeiner Wohnungsnot, Bildungsnotstand sowie Klima- und Energiekrise sind unübersehbar. Doch Zuwanderung ist nicht die Ursache dafür, sondern kann Teil der Lösung sein - insbesondere im Hinblick auf den Fachkräftemangel und die Sicherung unserer Sozialsysteme.
Integrationsleistungen müssen von Anfang an zugänglich sein. Sprachkurse, Bildungsmaßnahmen und berufliche Qualifizierungen dürfen nicht erst nach Abschluss des Asylverfahrens oder kapazitätsbedingten langen Wartezeiten beginnen. Je früher Menschen gefördert werden, desto besser sind ihre Chancen auf Teilhabe und Erwerbstätigkeit. Dies reduziert langfristig Sozialausgaben, sorgt für steigende Steuereinnahmen und stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Die Berufsschule spielt eine entscheidende Rolle für die Integration junger Zuwanderer, doch viele verlassen diese mit dem Erreichen der Volljährigkeit ohne ausreichende Sprachkenntnisse oder eine Anschlussperspektive. Um dem entgegenzuwirken, ist es unerlässlich, das Berufsschulpflichtalter, wie im Koalitionsvertrag der Landesregierung angekündigt, auf mindestens 23, idealerweise sogar 25 Jahre anzuheben. Darüber hinaus sehen wir für die Berufsintegration junger Zuwanderer eine große Chance im flächendeckenden Ausbau der VABO-Plätze (Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf mit Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen), wenn dieser mit dem Fokus auf Deutschkenntnissen auf B1-Niveau und einer Regellaufzeit von zwei Jahren verbunden wird.
Unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) haben dieselben Rechte wie alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland. Ihre besondere Vulnerabilität aufgrund ihrer oft traumatischen Erfahrungen erfordert eine bedarfsgerechte Förderung. Die Unterbringung in Notfallunterkünften, die den Zugang zu Bildung und Teilhabe einschränken, darf keine Dauerlösung sein. Diese Ungleichbehandlung bedeutet einen aus der Not entstandenen Rechtsbruch, der nicht zu einer Dauerlösung werden und somit zu einer Zwei-Klassen-Jugendhilfe führen darf.