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Pressemitteilung

Langzeitarbeitslose nicht aus dem Blick verlieren

Caritas begrüßt die Absichtserklärung der Ampelkoalition, das Teilhabechancengesetz zu entfristen

Erschienen am:

26.11.2021

Herausgeber:
Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg e.V.
Stabsstelle Verbandskommunikation & Öffentlichkeitsarbeit
Alois-Eckert-Str. 6
79111 Freiburg
0761 8974-108
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  • Beschreibung
Beschreibung

Freiburg / Stuttgart, 26. November - Die Caritas Baden-Württemberg verweist darauf, dass in der Corona-Zeit die Anzahl Langzeitarbeitsloser innerhalb eines Jahres stark gestiegen ist. Unter den aktuellen Gegebenheiten ist es für diese Personengruppe besonders schwierig, überhaupt noch eine Chance auf einen Arbeitsplatz zu bekommen. Aus Sicht des katholischen Wohlfahrtsverbandes braucht es deshalb eine sozial gestaltete Arbeitsmarktpolitik. Bei einem Fachgespräch der Caritas am Freitag (26.11.) in Stuttgart forderten Expertinnen und Experten von der Politik, Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration und gesellschaftliche Teilhabe besonders für langzeitarbeitslose Frauen und Männer ermöglichen. Schon vor der Coronakrise hatten diese Menschen zu wenig Teilhabemöglichkeiten in der Gesellschaft. Sie und ihre Familien leben in einem "Dauerlockdown".

Eine Integration in den Arbeitsmarkt ist nach Auffassung der Caritas dann erfolgreich, wenn sie passgenau und individuell gestaltet werden kann. Dafür ist das Teilhabechancengesetz ein gutes Instrument, das sich bewährt hat. Denn es ermöglicht neben der Teilhabe am Arbeitsleben eine ganzheitliche Betreuung und Begleitung der einzelnen Person. Allerdings ist das Gesetz, das 2019 in Kraft getreten ist, befristet, es läuft Ende 2024 aus. Die Caritas begrüßt deshalb, dass die künftigen Berliner Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag das Teilhabechancengesetz (§ 16i und § 16e SGB II) entfristen und weiterentwickeln wollen. Reformvorschläge dafür hat die Caritas parat. Begleitendes Coaching und aufsuchende Sozialarbeit sollen außerdem laut Koalitionsvertrag künftig Regelinstrumente werden. Aus Sicht der Caritas müssen derartige längerfristige Förderinstrumente unbedingt dauerhaft gesetzlich verankert werden. 

In der Praxis zeigt sich, dass nicht alle Langzeitarbeitslosen eine realistische Aussicht auf einen Arbeitsplatz haben. Diese Menschen benötigen Stabilisierungs- und Beschäftigungsangebote, die auf ihre persönliche Situation zugeschnitten sind. Beschäftigungsbetriebe erfüllen hier eine wesentliche gesellschaftliche Aufgabe, in dem sie soziale und gesellschaftliche Teilhabe für arbeitslose Menschen in prekären Lebenslagen ermöglichen. In der Krise hat sich gezeigt, dass diese niedrigschwelligen Angebote für benachteiligte Menschen eine besondere Bedeutung haben. Damit diese Einrichtungen und Dienste ihre Unterstützung verlässlich anbieten, neue Arbeitsfelder in diesem Bereich entwickeln und ausbauen können, brauchen sie aus Sicht der Caritas eine gezielte Förderung und stabile gesetzliche Rahmenbedingungen. 

Angesichts der ökologischen und digitalen Veränderungsprozesse in Wirtschaft und Gesellschaft verbinden sich Zukunftschancen, aber auch Herausforderungen. Im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie, die parallel dazu bewältigt werden müssen, darf unter dem Motto "Mehr Fortschritt wagen", mit dem das "Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit" der künftigen Regierungskoalition in Berlin überschrieben ist, niemand auf der Strecke bleiben. Vor allem langzeitarbeitslose Menschen dürften nicht aus dem Blick geraten, so die Caritas im Land.

  • Ansprechperson
Thomas Maier
Thomas Maier
Referent für Medien-und Öffentlichkeitsarbeit
+49 761 8974-108
+49 761 8974-388
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