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Pressemitteilung

"Charta Oecumenica Socialis"

Erschienen am:

27.06.2007

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  • Beschreibung
Beschreibung

Caritas und Diakonie besiegeln gute Zusammenarbeit

Bundesweit erste "Charta Oecumenica Socialis " in Baden unterzeichnet

Freiburg ( cpi ). Der Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg und das Diakonische Werk Baden haben heute bei ihrem Jahresempfang in Freiburg die bundesweit erste "Charta Oecumenica Socialis " unterzeichnet. Mit den Unterschriften von Diözesan-Caritasdirektor Msgr . Bernhard Appel und Hauptgeschäftsführer Oberkirchenrat Johannes Stockmeier besiegelten die beiden badischen kirchlichen Wohlfahrtsverbände ihre seit langem bewährte gute Zusammenarbeit. Die Rahmenvereinbarungen orientieren sich unter anderem an der "Charta Oecumenica ", die 2001 in Straßburg "Leitlinien der Zusammenarbeit der christlichen Kirchen in Europa" festschrieb.

Caritas und Diakonie bestärken in ihrer "Charta" ihre "Option für die Armen" und den Willen, " anwaltschaftlich für die Menschen einzutreten, die sonst kein Gehör finden". Regelmäßige Kommunikation der Verbandsleitungen, verstärkte Zusammenarbeit der verschiedenen Fachreferate und gemeinsame Fortbildungsangebote für die Mitarbeitenden in beiden Verbänden erfüllen die Vereinbarung mit Leben.

Neben der Zusammenarbeit der Fachberatungen für Kindertagesstätten sowie Sozial- und Diakoniestationen wird z.B. die weitere Umsetzung gemeinsamer Projekte wie "Gemeinsam gewinnen - Soziale Partnerschaften zwischen Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen" und "engagiert plus - Freiwilligendienste für junge Menschen" bestätigt. Als "lernende Organisationen" wollen sich das Diakonische Werk Baden und der Diözesan-Caritasverband Freiburg den politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen im Land und im vereinten Europa stellen.

Im Rahmen des Jahresempfangs hatte der Chefredakteur der in Freiburg erscheinenden "Herder Korrespondenz", Ulrich Ruh, das evangelisch-katholische Verhältnis aufgrund der "historischen und zahlenmäßigen Konstellation als die entscheidende ökumenische Herausforderung" bezeichnet. Trotz vieler eigener Probleme, so Ruh, "dürfen die beiden Kirchen einander nicht loslassen".

Zu den beiden kirchlichen Wohlfahrtverbänden in Baden gehören rund 5.000 Dienste, Einrichtungen und Verbände mit mehr als 45.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

cpi 12/2007-glü
27. Juni 2007

CHARTA OECUMENICA SOCIALIS

Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Diakonischen Werk der Evangelischen Landeskirche in Baden e.V. und dem Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg e.V.

Einführung

Die "CHARTA OECUMENICA SOCIALIS" - Leitlinien für die partnerschaftliche und arbeitsteilige Zusammenarbeit der beiden kirchlichen Wohlfahrtsverbände in Baden, dem Diakonischen Werk der Evangelischen Landeskirche in Baden und dem Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg, wurde am 27. Juni 2007 in Freiburg anlässlich des zweiten gemeinsamen Jahresempfangs von Diakonie und Caritas von Oberkirchenrat Johannes Stockmeier, Hauptgeschäftsführer der Diakonie in Baden, und Monsignore Bernhard Appel , Direktor des Caritasverbandes für die Erzdiözese Freiburg, unterzeichnet.

Die Vereinbarung steht auf den Fundamenten

- der gemeinsamen Erklärung der Erzdiözese Freiburg und der Evangelischen Landeskirche in Baden "Gottesdienste und Amtshandlungen als Orte der Begegnung" (Freiburg/Karlsruhe 1999),

- der "Charta Oecumenica - Leitlinien der Zusammenarbeit der christlichen Kirchen in Europa" (Straßburg 2001),

- deren feierlicher Bekräftigung durch die in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Deutschland vertretenen Kirchen während des ers­ten ökumenischen Kirchentages (Berlin 2003)

- und der Rahmenvereinbarung für ökumenische Partnerschaften zwischen evangelischen Pfarrgemeinden in der Evangelischen Landeskirche in Baden und römisch-katholischen Pfarreien in der Erzdiözese Freiburg (Freiburg/Karlsruhe 2004).

Die CHARTA OECUMENICA SOCIALIS versteht sich als Weiterentwicklung und Konkretion der Ökumene der Kirchen im Bereich der freien Wohlfahrtspflege.

Gleichzeitig ist die CHARTA OECUMENICA SOCIALIS Ausdruck einer verstärkten koordinierten Zusammenarbeit zwischen dem Diakonischen Werk in Baden und dem Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg.

Die einzelnen Vereinbarungen werden in partnerschaftlicher und arbeitsteiliger Kooperation mit Leben erfüllt.

Vorwort

Miteinander verbunden im Auftrag Jesu und in der Verwirklichung des diakonischen Auftrags der Kirchen bringen sich das Diakonische Werk in Baden und der Diözesan-Caritasverband Freiburg mit innovativen Impulsen als starke gesellschaftliche Kräfte in ökumenischer Zusammenarbeit in die Politik unseres Landes ein. Mit der CHARTA OECUMENICA SOCIALIS setzen sie einen verbindlichen Maßstab für ihr Handeln. Die Vereinbarung hat keinen kirchenrechtlich gesetzlichen Charakter. Ihre Verbindlichkeit besteht in der Selbstverpflichtung der beiden kirchlichen Wohlfahrtsverbände, sich über gemeinsame Inhalte und Ziele der sozialen Verantwortung zu verständigen und diese miteinander zu vertreten.

Präambel

Im Bekenntnis zur Taufe als dem grundlegenden Band der Einheit in Jesus Christus,

getragen von der Bitte Jesu, "dass alle eins seien" [1] ,

im Wissen um die gleichen Wurzeln in Berufung, Sammlung und Sendung,

ermutigt durch die Ökumene der Kirchen

und durch die langjährige Zusammenarbeit in den Handlungsfeldern der freien Wohlfahrtspflege

verpflichten sich das Diakonische Werk der Evangelischen Landeskirche in Baden und der Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg mit all ihren Mitgliedseinrichtungen und örtlichen Gliederungen als

§ Lebens- und Wesensäußerungen ihrer Kirchen [2]

§ professionelle Dienstleister

§ verlässliche Anwälte der Benachteiligten

§ effiziente Förderer von Selbsthilfe

§ wirkungsvolle Solidaritätsstifter

die gemeinsamen Anliegen und Visionen der Kirchen gegenüber den politischen und gesellschaftlichen Institutionen zu vertreten und im Sinne einer partnerschaftlichen und arbeitsteiligen Kooperation umzusetzen und unterzeichnen folgende Rahmenvereinbarung:

Ökumenische Partnerschaftsvereinbarung

"Dient einander als gute Verwalter der vielfältigen Gnade Gottes,

jeder mit der Gabe, die er empfangen hat."

1 Petr 4, 10

"Wir sind also Gesandte an Christi Statt,

und Gott ist es, der durch uns mahnt.

Wir bitten an Christi Statt: Lasst euch mit Gott versöhnen!"

2 Kor 5, 20

Die Ökumene lebt vom gemeinsamen Hören auf Gottes Wort und der Offenheit für die Wirkung des Heiligen Geistes für, in und durch uns.

Zur sichtbaren Einheit der Kirche Jesu Christi trägt nicht nur die Gemeinschaft in Gebet und Gottesdienst bei, sondern ebenso das gemeinsame Eintreten für Frieden, soziale Gerechtigkeit und die Bewahrung der Schöpfung.

Als dienende Kirche macht sie im diakonischen Handeln Gottes gnädige Gerechtigkeit im gesellschaftlichen Alltag wie im persönlichen Leben erfahrbar.

Wir setzen uns ein für ein humanes und soziales Gemeinwesen, in dem die Menschenrechte und Grundwerte des Friedens, der Gerechtigkeit, der Freiheit, der Toleranz, der Partizipation, der Subsidiarität, der Solidarität und der Nachhaltigkeit zur Geltung kommen.

Wir betonen die Ehrfurcht vor dem Leben, den vorrangigen Einsatz für die Armen, die Bereitschaft zur Vergebung und in allem die Barmherzigkeit.

Wir verstehen uns als innovative Impulsgeber und starke gesellschaftliche Kraft.

Auf dieser Grundlage wird die folgende Rahmenvereinbarung getroffen:

1.

Als Volk Gottes ist es uns ein Anliegen, gemeinsam das Evangelium in die gesellschaftliche Öffentlichkeit hinein zu vermitteln und durch sozialen Einsatz und die Wahrnehmung politischer Verantwortung zur Geltung zu bringen.

Wir verständigen uns über Inhalte und Ziele unserer sozialen Verantwortung und vertreten möglichst gemeinsam unsere Anliegen und Visionen gegenüber den politischen und gesellschaftlichen Institutionen.

2.

Gemäß dem Auftrag der Schrift lassen wir uns dabei von der Option für die Armen leiten und treten anwaltschaftlich für die Menschen ein, die sonst kein Gehör finden.

Dies bedeutet insbesondere:

§ Wir treten der Diskriminierung von Menschen entgegen und setzen uns für

ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ein.

§ Wir treten für die Rechte von Migrantinnen und Migranten ein.

§ Wir setzen uns für Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern ein.

§ Wir fördern den Zusammenhalt und das Zusammenleben der Generationen.

§ Wir treten für die Lebensrechte und Lebenschancen behinderter, chronisch kranker und pflegebedürftiger Menschen ein.

§ Wir tragen dazu bei, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten

oder zu schaffen.


3.

Wir sehen den Menschen als Person in seiner individuellen Einzigartigkeit und Würde.

Wir machen uns stark für die Solidarität der Gesinnung und des Handelns als Grundprinzip des menschlichen Zusammenlebens.

Leitend für unser Handeln ist das Prinzip der Subsidiarität. Wir achten darauf, im Sinne der Befähigung und der Stärkung ( Empowerment ) und der Sozialraum-Perspektive nach Möglichkeit die Selbsthilfekräfte des Einzelnen oder einzelner Gruppen zu unterstützen.

4.

Unser Dienst findet seine Deutung und Stärkung im Gebet mit- und füreinander und in gemeinsamen Gottesdiensten.

Das gegenseitige Kennenlernen lässt uns erfahren, dass es immer ein "Mehr" gibt, das uns in der Kraft des Heiligen Geistes miteinander verbindet,

5.

Mit dieser Rahmenvereinbarung verpflichten wir uns, die bestehenden Kooperationen und gemeinsamen Unternehmungen von Caritas und Diakonie auf örtlicher Ebene zu unterstützen und konstruktiv zu begleiten. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Verknappung der örtlichen und überörtlichen Ressourcen es zwingend notwendig machen , eine Leistung zukünftig gemeinsam oder in gegenseitiger Vertretung anzubieten.

Die beiden Verbandszentralen kommen dieser Verpflichtung nach durch:

a) regelmäßige Kommunikation der Verbandsleitungen. Sie treffen sich mindestens zweimal jährlich zur Konsultation.

b) verstärkte Absprachen zwischen den Fachberatungen für Tageseinrichtungen

für Kinder sowie Sozial- und Diakoniestationen. Die bewährte Zusammenarbeit in der "4-Kirchenkonferenz für Kindergartenfragen in Baden-Württemberg" wird dadurch ergänzt.

c) die Verständigung der Fachreferate beider Verbände über gemeinsame Positionen in aktuellen fachlichen und fachpolitischen Fragen und auf gemeinsame Ziele im Kontext der jeweiligen Jahresthemen.

d) die Verstetigung der bestehenden und Initiierung von neuen gemeinsamen Konferenzen von Trägern und Leitungen in verschiedenen Geschäftsfeldern.

Beispielhaft sind hier genannt die Initiativen für Beschäftigung und Arbeit sowie die örtlichen diakonischen Werke und Caritasverbände.

e) die Entwicklung gezielter Fortbildungsangebote für Mitarbeitende beider Verbände. Dies schließt Angebote spiritueller Erfahrungen und sozialethischer Profilierung ausdrücklich ein.

Die Rahmenvereinbarung betrifft auch die Zusammenarbeit auf Landesebene. Der gemeinsame Auftritt und die verstärkte Zusammenarbeit beider Verbände werden erfüllt durch:

  • öffentliche Positionierung im Rahmen von Jahresempfängen in zweijährigem Rhythmus mit einem sozialpolitischen Schwerpunkt;
  • Besuche in den Gebietskörperschaften des gemeinsamen Verbandsbereiches von Hauptgeschäftsführer und Diözesan-Caritasdirektor;
  • erfolgreiche Umsetzung gemeinsamer Projekte wie z. B. "Gemeinsam gewinnen" und "Engagiert plus" sowie Fortsetzung der Koordination in der zugehörigen Öffentlichkeitsarbeit;
  • die weitergehende Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Partnern wie z.B. der Oberle-Stiftung ;
  • die kontinuierliche Prüfung durch die Verbandsleitungen, inwieweit bestehende Aufgaben oder neue Herausforderungen für die Verbandszentralen in partnerschaftlicher und arbeitsteiliger Erledigung oder in gegenseitiger Vertretung wahrgenommen werden können.

6.

Die politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in unserem Land wie auch in einem geeinten Europa verändern sich tiefgreifend .

Das Diakonische Werk der Evangelischen Landeskirche in Baden und der Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg nehmen diese Herausforderungen als lernende Organisationen an.

Wir nehmen die gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen wahr, setzen uns mit diesen auseinander und nehmen Einfluss auf die politische Willensbildung. Dabei sind die Perspektiven und Entwicklungspotenziale der Mitarbeitenden, Partner und Hilfebedürftigen zu berücksichtigen.

Abschluss

Mit dieser Vereinbarung geben wir dem wachsenden Miteinander einen verbindlichen Rahmen und verpflichten uns, dieses Miteinander auch weiterhin zu fördern und zu entwickeln.

Diese Rahmenvereinbarung wird in ihrer gesellschaftlich-politischen und kirchlichen Relevanz alle zwei Jahre überprüft.

So suchen wir der Gemeinschaft in Zeugnis und Dienst gerecht zu werden zur

Ehre Gottes, des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.

Freiburg, 27. Juni 2007

Für das Diakonische Werk der Für den Caritasverband für die
Evangelischen Landeskirche in Baden e. V. Erzdiözese Freiburg e.V.

Oberkirchenrat Johannes Stockmeier Monsignore Bernhard Appel
Hauptgeschäftsführer Diözesan-Caritasdirektor



[1] Joh 17,21

[2] Vgl. Diakoniegesetz der Evangelischen Landeskirche in Baden Teil I, § 1, Abs. 3

und Papst Benedikt XVI: Deus caritas est , S. 33-34

 

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