Freiburg (cpi) Es ist eine sensible Frage, mit der katholische Seelsorgerinnen und Seelsorger vor allem in Altenpflegeheimen häufig konfrontiert sind: Dürfen Menschen mit einer dementiellen Erkrankung die Kommunion empfangen? Denn Voraussetzung für den Empfang der Eucharistie ist nach dem Kirchenrecht, dass der Mensch den Sinngehalt der Kommunion geistig erfassen kann. Ist das bei Menschen mit Demenz immer vorauszusetzen? Eine schwierige Frage, zu der jetzt der Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg eine Handlungsempfehlung herausgegeben hat. Ihre zentrale Aussage lautet: Menschen, die in gesunden Zeiten das Sakrament der Eucharistie empfingen, sollen auch bei einer dementiellen Erkrankung weiterhin daran teilhaben können. „Eine Demenz rechtfertigt keinen generellen Ausschluss vom Sakrament der Eucharistie“ – so die eindeutige Stellungnahme des Diözesan-Caritasverbandes.
Die Empfehlung wird in diesen Tagen an alle Dienste und Einrichtungen der Caritas in der Erzdiözese Freiburg verschickt. „Menschen mit Demenz benötigen unsere Anwaltschaft“, schreibt Diözesan-Caritasdirektor Bernhard Appel dazu. Nötig sei „eine pastorale Arbeit, die ihrer Lebenssituation gerecht wird, und ein hohes Maß an Sensibilität“. Der Diözesan-Caritasdirektor bittet die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen und Diensten ausdrücklich, mit der Empfehlung vor Ort das Gespräch zu suchen sowohl mit denjenigen, die Menschen mit Demenz betreuen, wie auch mit jenen, die sie als Seelsorgerinnen und Seelsorger begleiten. Die Empfehlung ist auf Bewohnerinnen und Bewohner von Altenpflegeheimen ausgerichtet. Sie kann und soll aber genauso Anwendung finden in anderen Einrichtungs- und Versorgungsformen von der häuslichen Pflegesituation bis hin zum Krankenhaus.
Das Anliegen ist es, immer wieder ins Bewusstsein zu holen, dass religiöse Rituale Menschen mit Demenz unterstützen, ihre Erfahrungen aus ihrem Leben zu erinnern. Seelsorge bei Menschen mit Demenz lebt vor allem von festen Ritualen und knüpft an allgemeine Alltagssituationen an. Die Kommunion zu empfangen, könne für dementiell erkrankte Menschen „ein Augenblick der Erinnerung und des Trostes“ sein, heißt es in der Empfehlung des Diözesan-Caritasverbandes. Das Dokument weist darauf hin, dass für die Spendung der Eucharistie die momentane Verfassung des Kommunionempfängers entscheidend ist.
Hinweis:
Das Dokument „Bewohnerinnen und Bewohner mit Demenz im Altenpflegeheim und ihre Teilhabe an der Eucharistie“, eine Empfehlung des Caritasverbandes für die Erzdiözese Freiburg, kann auf der Internetseite www.dicvfreiburg.caritas.de
heruntergeladen werden.