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Pressemitteilung

Arzt und nicht Behörde soll über medizinische Behandlung entscheiden

Weltgesundheitstag: Caritas fordert Gesundheitskarte für Asylbewerber – Karte spart Geld und erleichtert Zugang zu medizinischer Versorgung

Erschienen am:

06.04.2016

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Freiburg / Stuttgart, 6. April - Die Caritas in Baden-Württemberg ruft die Landespolitik dazu auf, nach der Koalitionsbildung zügig die Gesundheitskarte für Flüchtlinge im Südwesten einzuführen. Diese Karte sei die kostengünstigste Variante der Gesundheitsversorgung. Zum Weltgesundheitstag machen die Caritasvorstände Dr. Annette Holuscha-Uhlenbrock (Stuttgart) und Mathea Schneider (Freiburg) auf das derzeit ineffektive und kostspielige Verfahren der Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen aufmerksam: Aktuell erhalten alle Asylbewerber im Südwesten eine Notfallversorgung, falls sie krank sind und von einem Arzt behandelt werden müssen. Diese sieht vor, dass sich Flüchtlinge bei ihrer Kommune einen Behandlungsschein besorgen und mit diesem einen Arzt aufsuchen können. Doch selbst mit Behandlungsschein stehen dem behandelnden Arzt nur begrenzte Diagnose- und Behandlungsverfahren zur Verfügung.

Bereits im Herbst vergangenen Jahres legte die Landesregierung fest, dass die Gesundheitskarte für Asylbewerber in Baden-Württemberg noch bis Ende des Jahres 2015 eingeführt werden soll. Auch die AOK sah zu diesem Zeitpunkt keine Probleme bei der Umstellung von Behandlungsschein auf eine Karte. Dennoch wurde Anfang 2016 die Einführung der Karte auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Begründet wurde dies mit technischen und formalen Schwierigkeiten. Die Gesundheitsleistungen könnten etwa nicht ordnungsgemäß abgerechnet werden und die Karte würde zu hohen Mehrkosten führen. Zudem stehen Fragen im Raum, wie die Karte vor Missbrauch geschützt und Leistungen, die über einen Notfallversorgung hinausgehen, ausgenommen werden können. Diesen Argumenten widerspricht die Caritas im Land entschieden.

Aus Sicht der Caritas in Baden-Württemberg bietet die Gesundheitskarte eine gute medizinische Versorgung für Flüchtlinge, sofern ein Arzt über die vorzunehmenden Diagnosemethoden und Behandlungen entscheiden kann. In dieser Form wurde die Karte 2005 erstmals in Bremen eingeführt und gilt auch als das "Bremer Modell": Beim Arztbesuch entscheidet der Mediziner, welche Untersuchungen und Therapien vorgenommen werden müssen. Nach einer Studie der Uni Heidelberg fallen bei diesem Verfahren 40 Prozent weniger Kosten an, als wenn die Behandlung über einen Behandlungsschein erfolgt. Laut Aussagen der Kommune Bremen vereinfachte sich nicht nur der Verwaltungsaufwand, auch die Betroffenen erhielten schneller und leichter eine umfängliche medizinische Versorgung.

"Der derzeitige beschränkte Leistungsumfang bringt auf administrativer Ebene einen unglaublichen Aufwand mit sich", so die Caritasvorstände. Anträge auf Kostenübernahme müssten gestellt, geprüft, gewährt oder abgelehnt werden. Zugleich werde das finanzielle Risiko auf die behandelnden Ärzte abgewälzt, sofern eine Behandlung im Nachhinein abgelehnt wird. "Es darf nicht sein, dass die Behörde bestimmt, welche medizinischen Leistungen vorgenommen werden dürfen und welche nicht! Diese Entscheidung gehört in die Verantwortung des behandelnden Arztes", so Schneider und Holuscha-Uhlenbrock. Der Leistungsumfang werde mit Einführung der Karte aber nicht erhöht, wie teilweise angenommen werde. Aufgrund der Erfahrungen der Caritas in der Flüchtlingsarbeit widersprechen die beiden Vorstände kursierenden Meinungen, wonach Flüchtlinge nach Deutschland kämen, um sich medizinische Leistungen abzuholen und diese auch zuhauf bekämen: "Leider werden die wenigen zur Verfügung stehenden Mittel im Moment durch die Bürokratie aufgefressen." Derzeit würden Krankheiten aufgrund des für Asylbewerber komplizierten Verfahrens verschleppt, Therapien bei chronischen Krankheiten oder auch die dringend notwendigen psychosoziale Hilfen könnten kaum erbracht werden. 

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