Personalservice
Die monatlichen Gehaltsabrechnungen erfolgen überwiegend auf der Grundlage der Arbeitsvertrags-Richtlinien (AVR) der Caritas. Auf Wunsch werden auch andere Tarifwerke abgerechnet (z.B. TVöD, TV-L).
Ihren Kunden stellt die ZGASt ein umfangreiches Serviceangebot zur Verfügung, von Standardleistungen wie z.B. Gehaltsabrechnungen für die Mitarbeitenden bis hin zu individuellen Auswertungen und Hochrechnungen. Darüber hinaus erhalten Kunden der ZGASt noch konkrete Unterstützung in den Bereichen Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht sowie zu allgemeinen arbeitsrechtlichen Fragen.