Justiziariat & Mitgliedschaftswesen
Hierzu zählen vorrangig verein- und verbandsrechtliche Themen, die den Verband selbst betreffen oder die sich auf die örtlichen Caritasverbände beziehen. Darunter fallen beispielsweise Gestaltungen von Satzungen und Genehmigungsvorbehalten sowie die Weiterentwicklung von Verbandsstrukturen.
Das Referat ist zuständig für Informationen zu Rechten und Pflichten von Mitgliedern sowie die Beratung und Koordination aller Angelegenheiten im Bereich des Mitgliedschaftswesens.
Es ist insbesondere Ansprechpartner für:
- Anträge auf Mitgliedschaft
- Bestätigung der Mitgliedschaft
- Beitragsrechnungen
- alle Fragen rund um Mitgliedschaft
- Caritative Fördervereine