AVR-Schlichtungsstelle
Mitarbeitende und der Dienstgeber bilden im Bereich der Caritas die sog. Dienstgemeinschaft. Darin verwirklicht sich u.a. auch das kirchliche Arbeitsrecht. Wie in allen Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnissen kann es zu Konflikten und Meinungsverschiedenheiten kommen. Für den Fall, dass diese nicht im Dialog zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelöst werden können, ist die Schlichtungsstelle eingerichtet.
Die Schlichtung ist ein außergerichtliches Verfahren der Streitbeilegung im Bereich der AVR (Arbeitsvertragsrichtlinien). Ziel dabei ist, dass eine einvernehmliche Lösung von Streitigkeiten im Bereich des Arbeitsrechts schneller, grenzachtender und konstruktiver gelöst werden. Langwierige Rechtsverfahren vor Gericht sollen somit vermieden werden. Weiterhin ist Ziel, dass ein gutes Miteinander nach dem Schlichtungsverfahren wieder möglich ist.
Rechtlicher Rahmen der Schlichtungsstelle
Nach § 22 Absatz 1 der AVR sind Dienstgeber und Dienstnehmer grundsätzlich verpflichtet, bei Konflikten, die sich bei der Anwendung der AVR oder aus dem Dienstverhältnis ergeben, zunächst die bei dem zuständigen Diözesan-Caritasverband errichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die Mitglieder der Schlichtungsstelle entscheiden, ob der vorgetragene individuelle Konflikt zur Schlichtung angenommen wird.
Beispiele für mögliche Schlichtungsfälle:
- Streitigkeiten aus dem Dienstvertrag (z.B. Eingruppierung, Abmahnung oder Kündigung)
- Streitigkeiten im Bereich allgemeines Arbeitsrecht (z.B. Grundsätze in der Urlaubsgewährung)
Die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens schließt die fristgerechte Anrufung eines zivilen Arbeitsgerichts nicht aus. Bei fristgebundenen Streitigkeiten, wie etwa einer Kündigungsschutzklage, wird dringend empfohlen, gleichzeitig das zuständige zivile Arbeitsgericht anzurufen.
Das Schlichtungsverfahren
Das Wesentliche zum Verfahren im Überblick:
- Der Mitarbeitende bzw. der Arbeitgeber stellt einen Antrag auf Schlichtung. Dieser ist bei der Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle in Textform einzureichen.
(Kontaktdaten siehe oben rechts) - Die Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle übersendet den Antrag an den Antragsgegner und bestimmt eine Frist zur schriftlichen Stellungnahme. Antragsgegner können daraufhin die Lage aus Ihrer Sicht schildern und ggf. Beweismittel benennen.
- Die Schlichtung findet als Sitzung statt, zu der die Schlichtungsparteien eingeladen werden. Es sind Fristen zu beachten.
- Grundsätzlich entscheidet die Schlichtungsstelle aufgrund mündlicher, nicht-öffentlicher Verhandlung. Im Falle offensichtlich unzulässigen oder unschlüssigen Vorbringens kann die Schlichtungsstelle auch ohne mündliche Verhandlung entscheiden.
- Bereits vor dem Schlichtungstermin können Einigungen oder beiderseitige Vorschläge unterbreitet werden, die eine Schlichtung obsolet machen oder den Konflikt beilegen.
Organisatorisches & Kosten des Schlichtungsverfahrens
Die Schlichtungsstelle des Caritasverbandes ist dabei zuständig für alle Dienste und Einrichtungen der Erzdiözese Freiburg, die die AVR anwenden und sich der Caritas verbandlich angeschlossen haben.
Es werden nur Schlichtungen bei der Schlichtungsstelle des Diözesan-Caritasverbands bearbeitet und entschieden, bei denen der Dienstgeber seinen Sitz im Zuständigkeitsbereich der Erzdiözese Freiburg hat.
Die Kosten, die für das Schlichtungsverfahren anfallen, werden von der Schlichtungsstelle getragen. Für die Schlichtungsbeteiligen Parteien ist es somit kostenfrei. Sollten die Parteien Rechtsanwälte, Beistände oder Bevollmächtigte mit der Wahrung ihrer Interessen beauftragen, sind die Kosten dafür von der beauftragenden Partei zu tragen.
Es besteht kein Anwaltszwang.
Vorsitzender:
Johannes Hennighausen, Richter am Arbeitsgericht Freiburg
Stelvertrende Vorsitzende:
Laura Wegmann, Richterin am Arbeitsgericht Freiburg
Dienstgeberseite:
Beisitzer: Roland Hornig, Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg
Stellvertreterin: Yvonne Hahn, Kinderhaus St. Nazareth Sigmaringen
Stellvertreter: Michael Hartwich, Kloster Hegne
Mitarbeiterseite:
Beisitzerin: Andrea Grass, St. Josefshaus Herten, Rheinfelden
Stellvertreterin: Dorothea Brust-Etzel, Caritasverband Wolfach/Kinzigtal
Stellvertreter: Thomas Krem-Hochdoerffer, Caritasverband Freiburg-Stadt