Bundessozialgericht urteilt zum Mehrkostenvorbehalt
Das Diakonische Werk Baden und der Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg begrüßen das Urteil des Bundessozialgerichts zum sogenannten Mehrkostenvorbehalt. Mit Blick auf einen ähnlich gelagerten Streit mit der Stadt Mannheim um angeblich ungerechtfertigte Mehrkosten in Pflegeheimen, sehen sich beide Verbände nun gestärkt. Vor allem aber hätten sich die Kassler Richter eindeutig auf die Seite der Bewohner gestellt.
Mannheim setzt seit Anfang 2018 den sogenannten Mehrkostenvorbehalt um. Demnach dürfen die zehn teuersten Heime der Metropole nur noch in begründeten Einzelfällen von Sozialhilfeempfängern neu belegt werden. Können Pflegebedürftige einen Heimplatz nicht bezahlen, sollen sie in günstigere Einrichtung. Die Stadt lehnt die Übernahme der Mehrkosten ab und will so knapp eine halbe Million Euro sparen. Die betroffenen Heimbetreiber, darunter die Diakonie und Caritas, sehen in diesem Verhalten einen ungesetzlichen Eingriff in das Wunsch- und Wahlrecht pflegebedürftiger Menschen. Außerdem würden jene Leistungsträger benachteiligt, die ihre Mitarbeitenden nach Tarif bezahlten. Diese faire Bezahlung mache die Heime natürlich teurer. Das ignoriere die Stadt.
Das Bundessozialgericht hatte im Juli zugunsten einer Heimbewohnerin entschieden. Sie hatte gegen ihren Sozialhilfeträger geklagt, weil sie erreichen wollte, dass dieser ungedeckte Heimkosten übernimmt. Dieser lehnte das ab. Ihre Klage ging zunächst an das zuständige Landessozialgericht. Auch dort gab man der Klägerin Recht. Der Mehrkostenvorbehalt konkurriere nicht mit dem Wunsch- und Wahlrecht auf Betreuung und sei nicht höher zu bewerten. Dieser Ansicht schloss sich das Bundessozialgericht jetzt an. Das dem Heim geschuldete Entgelt entspreche der Höhe nach den nach dem SGB XI vereinbarten Pflegesätzen.
Diakonie und Caritas sind nun überzeugt, dass ein rechtliches Vorgehen gegen die Stadt Mannheim erfolgreich sein dürfte. Die Versuche des Sozialhilfeträgers, das Wahlrecht der betroffenen Menschen einzuschränken, seien zum Scheitern verurteil. Die Mehrkosten in Heimen von Diakonie und Caritas hätten ihre Ursache im fairen und wertschätzenden Umgang der Betreiber mit ihrem Personal. Keinesfalls seien sie unverhältnismäßig, wie die Stadt behaupte.