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zur Umsetzung der UN Kinderrechtskonvention
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Informationen zum Film der Caritas
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Am 20.11.1989 verabschiedete die Vollversammlung der Vereinten Nationen das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, die
sogenannte "UN-Kinderrechtskonvention". Diese Konvention formuliert völkerrechtsverbindliche Mindeststandards, die die Würde,
das Überleben, die Entwicklung und die Zukunft von Kindern und Jugendlichen auf dieser Welt sicher stellen sollen.1992 hat
der deutsche Bundestag die Konvention ratifiziert und zu deutschem Recht gemacht.
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Als Mitglied der National Coalition zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention engagiert sich die Caritas in Deutschland
für Kinderrechte. Zur Diskussion und Reflexion der verbandlichen Praxis hat der Deutsche Caritasverband jetzt eine Leitlinie
zur Umsetzung der UN Kinderrechtskonvention in den Einrichtungen und Diensten der Caritas veröffentlicht. Die Leitlinie ist
erhältlich über das Referat Kinder- und Jugendhilfe der Zentrale des Deutschen Caritasverbandes, Tel. 0761 200 226 und über
E-Mail Roland.Fehrenbacher@caritas.de
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Auch der Diözesan-Caritasverband Freiburg tritt aktiv für die verfassten Rechte von Kindern und Jugendlichen ein. Wir engagieren
uns für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und nehmen uns selbst in die Pflicht, die Standards der Konvention in
unseren Einrichtungen und Diensten flächendeckend zu verankern.
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Deshalb möchten wir die vom Deutschen Caritasverband vorgelegte Leitlinie zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Einrichtungen
und Diensten der Caritas auch in unserer Diözese umsetzen.
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| Caritas-Leitlinie zum Download. |
Die Caritas-Leitlinie zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonventionen können Sie hier als Pdf-Dokument herunterladen.
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Als Anstoß für diesen Reflexionsprozess und zum Einstieg in die Auseinandersetzung mit der UN-Kinderrechtskonvention hat der
Runde Tisch der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe der Caritas in der Erzdiözese Freiburg, bei dem auch die AGE - Freiburg
Mitglied ist, den Film gedreht:
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Kindern geRecht werden Ein Caritas Film zur Umsetzung der UN Kinderrechtskonvention in der Kinder- und Jugendhilfe
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Der etwa dreißigminütige Film
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- informiert über die Kinderrechte, wie sie die UN-Konvention grundgelegt sind,
- zeigt auf, wie Kinderrechte im pädagogischen Alltag der Kinder- und Jugendhilfe umgesetzt werden können
- und regt so zur Auseinandersetzung mit Kinderrechten an.
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Der Film will das Bewusstsein der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Beachtung der Kinderrechte schärfen und Impulse
für die weitere Auseinandersetzung in den Einrichtungen und Diensten geben.
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Der Film kann insgesamt oder über die Menüfunktion auch in einzelnen Sequenzen abgerufen werden. Im beigefügten Booklet ist
auch die die Caritas-Leitlinie zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in den Einrichtungen und Diensten der Caritas enthalten.
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Der Film kostet 15,00 Euro und kann direkt über die Abteilung Kind-Jugend-Famile (Telefon: 0761/8974-111 oder über E-Mail
habus@caritas-dicv-fr.de in unserem Haus bestellt werden.
Wir bedanken uns bei Aktion Mensch, die die Produktion dieses Filmes gefördert hat.
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